Hinweise zu Kosten und Kostenübernahmen
Sie müssen sich bei uns um nichts selber kümmern. Service, Service, Service!
Wir helfen Ihnen auch sehr gerne bei Problemen mit ihrer Krankenkasse.
Tipp: Sprechen Sie bitte auch mit Ihrem Treuhänder, ob Sie die Behandlungskosten bei ihrer Steuererklärung am Jahresende geltend machen können!
Wenn ein neues Behandlungsgerät eingesetzt wird, wird Ihnen selbstverständlich alles Wissenswerte dazu erklärt.
Krankenkasse
Die meisten grossen Krankenkassen zahlen 50 %, mit Zusatzversicherung für Kieferorthopädie bis 90 % der kieferorthopädischen Behandlungskosten.
Es lohnt sich für die Eltern, dies mit ihrer Krankenkasse abzuklären.
Haben Sie eine Zusatzversicherung? Tipp: Falls ja, bitte erfragen Sie für sich Ihre Prozente und die maximale Obergrenze.
Beziehen Sie Ergänzungsleistungen von der IV?
IV (Invalidenversicherung)
Bei sehr schweren Zahn-/Kieferanomalien bezahlt die Invalidenversicherung die gesamte notwendige kieferorthopädische Therapie, sofern die Kriterien (klinisch und röntgenologisch) für das Vorliegen eines Geburtsgebrechens erfüllt sind.
Behandlungskosten eines Geburtsgebrechens werden von der IV längstens bis zur Volljährigkeit des Patienten übernommen. Anschliessend sind die Krankenkassen für die Behandlung zuständig, sofern medizinisch begründet werden kann, warum die Behandlung nicht vorher durchgeführt werden konnte.
Erfolgt bei einem unter 20-jährigen Patienten eine erste Untersuchung mit Verdacht auf das Vorliegen eines Geburtsgebrechens oder ein detaillierte Untersuchung (u.a. mit Fernröntgenseitenbild/Übersichtsröntgenbild) wird durch den Spezialisten „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie” standardmässig mit abgeklärt, ob Anspruch auf Kostenübernahme durch die IV vorliegt.